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Finden in DE verfassungswidrige Texte des Koran Anwendung?

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Sind diese Korantexte tatsächlich wörtlich so anzuwenden oder sind sie in einem anderen Zusammenhang zu sehen?

Vorab möchte ich hier zu Gunsten der Moslems ihrem Argument Raum geben, nämlich dass die radikalen Koran-Texte aus dem Zusammenhang (Kontext) genommen seien. Ich kann keinen arabischen Koran lesen und weiß es von daher nicht. Kann mir allerdings bei der Fülle der Texte (über 200) nicht vorstellen, dass es auf alle zutreffen könnte.

Fouad Adel danach gefragt, antwortete er mir: “Wie kann ein Text aus dem Zusammenhang genommen sein, wenn der ganze Vers sagt ganz deutlich, dass die Muslimen andere Menschen die nicht Muslimen sind töteten sollen? Nehmen wir Sure 9,5 als Beispiel, der ganze Vers sagt: “Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Kuffar (Lebens unwürdigen), wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salaat) verrichten und die Almosensteuer (zakaat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.”
Hier ganz klar, diese Kuffar haben nur zwei Möglichkeiten, ob sie getötet werden oder zum Islam zu konvertieren. Wo ist da etwas aus dem Zusammenhang gerissen? Alle “Schwerte Verse 206″ genau so.”

Jeder mag das selbst beurteilen!

Ich befürchte aber, dass es ebenso ist wie im Christentum, wo man auch vieles verzerrt aus dem Kontext darstellt und wo es auch solche Gläubige gibt, die jeden Text kennen und wörtlich anwenden wollen ohne den Zeitkontext, den Geschichts- oder Kulturkontext zu beachten (Fundamentalisten, besonders in USA) und aber auch solche, die einfach nur in Liebe, Frieden und Vergebungsbereitschaft ihre Art Christsein pflegen. Ich kenne ebensolche friedliebende Moslems mit wunderbarer Ausstrahlung, die ihren Koran aber meist nicht kennen, aber man wird auch auf der ganzen Welt vom gegenteiligen Handeln unter Moslems überzeugt – durch die Radikalislamisten.

Wie hat sich diese Gruppe ursprünglich gebildet? Sie entstammen den Wahhabiten, die Muhammad ibn Abd al-Wahhab im 18. Jhd. gründete. „Die möglichst wortgetreue Umsetzung der islamischen Quellen hatte für ihn Vorrang vor der Frage nach der zugrundeliegenden Absicht (niya) der Rechtssätze, die Spielraum für zeitgemäße Veränderungen des Rechts gegeben hätte. Die Lehre ist gegenüber „Neuerungen“ (Bid’a) streng.“ Lies dazu mehr in https://de.wikipedia.org/wiki/Wahhabiten

Die Frage: Ist der Islam eine friedliche Religion? – kann also so einfach nicht beantwortet werden! Unter den derzeitigen Flüchtlingen wird es also die friedliebenden Moslems genauso geben wie die radikalen, die darauf bestehen, ihren Koran anzuwenden und den Ungläubigen den Kopf abzuschneiden, wenn sie sich nicht zum Islam bekehren, sowie sich der ungläubigen Frauen und Kinder zu „bedienen“, eben weil es ihnen erlaubt ist durch ihre „heiligen Schriften“, wie du unten in den Texten selbst sehen kannst. Viele Deutsche befürchten demzufolge nicht grundlos eine Zunahme der Kriminalität, welche dann auch noch wegen der zu achtenden „Kultur oder Religion der Immigranten“, die ihnen das ja nicht verbietet, sogar von deutschen Gerichten lasch gehandhabt wird. Ich bin gespannt, wie sich das alles entwickeln wird, habe aber angesichts der derzeit durchgesickerten Medienberichte über zunehmende Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern keine gute Hoffnung, es sei denn DE verbietet diese radikalislamische Richtung und die Scharia, deren Gesetz.

Im folgenden ein offizieller Brief an die Bundesregierung mit dessen Forderung ich nicht übereinstimme (Ich zähle nicht zu den „Wir“, welche hier fordern); Koranänderung ist m.E. keine Lösung – das geht sicher anders. Dennoch soll er wegen der Begründungen und Texte hier veröffentlicht sein, damit sich das deutsche Volk ein Bild vom Koran machen kann, der natürlich aber auch sehr schöne Texte enthält – nicht anders als es mit der Bibel der Fall ist. Auch in der Bibel stehen die „Feindesliebe“ mit der „Vernichtung der Ungläubigen im Feuer-und Schwefelsee“ in Kontrast! Allerdings überlässt es der biblisch-christliche Glaube dem Richter der Endzeit die Gläubigen zu richten, während es der Koran bereits jetzt und heute umsetzt durch die radikalgläubigen Muslime.

Maggie D.

 

Forderung, die verfassungswidrigen Inhalte des Korans zu verbieten

Islamwissenschaftler Pastor Fouad Adel M.A.

Der Koran mit seiner Lehre stellt eine aggressive, politisch totalitäre Ideologie dar, die mit dem Nationalsozialismus vergleichbar ist. Die Ideologie des Islam  ist nicht mit den Grundwerten der UN- Menschenrechtskonvention, dem  Grundgesetz und den Länderverfassungen vereinbar. Sie hat teilweise Ähnliches im Sinn wie Hitlers Buch „Mein Kampf“!         

Wir fordern, die verfassungswidrigen und Menschen verachtenden Inhalte aus dem Koran zu eliminieren und sie als Lehre in  Moschee, Hochschule und Schule zu verbieten.

Wir begründen unsere Forderung mit folgenden Punkten:

 

1. Antisemitismus in Koran und *Hadith: 
„Du wirst sicherlich finden, dass unter allen Menschen die J*den und die Götzendiener die erbittertsten Gegner der Gläubigen sind.“ (Sure 5,82)
Hitler schrieb z.B. in seinem Buch:  “Zuerst dachte ich, dass wir die J*den auf einer einsamen Insel versammeln sollten, aber je mehr ich sie gekannt habe, desto mehr habe ich den Entschluss gefasst, dass es notwendig ist, die J*den sofort auf der Stelle umzubringen, wo man sie sieht!” „Mein Kampf“
Diese Aussage Hitlers entspricht der Sure Nr.9,30 im Koran, wo Allah sagt: „und die J*den haben gesagt: Uzair ist der Sohn Allahs, und die Christen haben gesagt: Der Messias ist der Sohn Allahs. Das ist ihr Wort aus ihren Mündern. Sie entsprechen dem Wort derjenigen, die vorher den Glauben verweigert haben. Allah tötete sie, weil sie euch betrogen haben.“

Ibn Ishaq ruft in Erinnerung, dass Muhammad verächtlich über den  jüd*schen Stamm Qurayzah gesprochen hatte: „Ihr Brüder von Affen, hat Allah euch seine Gunst entzogen und seine Rache über euch gebracht?“
Der Koran sagt an 3 Stellen (2,65 – 5,59-60 und 7,166), dass Allah ungehorsame J*den in Schweine und Affen verwandelt hätte.
Im siebten Jahr der Hijrah (629 nach CH.) führte Mohammed einen Feldzug gegen die Khyber, die Hochburg der jüd*schen Stämme in Nordarabien.  An einem Tag hatte er 800 J*den geschlachtet, ihre Kinder und Frauen als Sklaven verkauft.

Im Koran gibt es 206 Stellen, die zur Gewalt gegen die „*Kuffar“ (= Lebensunwürdige) aufrufen und zur gewaltsamen Verbreitung des Islam auffordern. Sogar die entsprechenden Gewalthandlungen werden eindeutig beschrieben. So sollen nach der koranischen Lehre diese *Kuffar getötet werden.

2. Der Koran und die *Hadithen, „Überlieferungen“ von Mohammed, sind die eigentliche Ursache des weltweiten islamischen Terrorismus, durch den Tausende von Menschen ihr Leben verloren haben und immer noch verlieren. Wer ein gläubiger Muslim ist, muss die Gesetzte und Befehle Allahs blind und ohne nachzudenken erfüllen: „Tötet sie, Allah wird sie strafen durch eure Hände , sie zuschanden  machen und euch (im Kampf) gegen sie helfen.“ (Sure 9,14).  „ (Wa Katilu) Tötet diejenigen, die nicht an Allah glauben und nicht an den Letzten Tag und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die  Religion der Wahrheit befolgen derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde.“ (Sure 9,29)

3. Der Koran ermutigt Muslime zum Krieg gegen alle Menschen, die nicht Muslime sind. Er ruft dazu auf, Nichtmuslime zu ermorden:
a) „Du, der Prophet, setze dich ganz ein gegen den *Kuffar (= Lebensunwürdigen) und die Heuchler und sei hart gegen sie, und ihre Bleibe ist die Hölle, und ganz elend ist das endgültige Sein.“ (Sure 9,73);
b) „Und ihr habt sie nicht getötet, sondern Allah hat sie getötet, und du hast nicht geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen.“ (Sure 8, 17) und
c) „Ich werde in die Herzen der *Kuffar(=Lebensunwürdigen) den Schrecken werfen, dann schlagt sie über die Nacken und schlagt von ihnen alle Fingerkuppen ab, weil sie sich Allah und seinem Gesandten widersetzten, so hart ist Allah im Bestrafen.“
(Sure 8,12-14)

4. Der Koran verbietet die Integration der Muslime in die Gesellschaft der *Kuffar (Lebensunwürdige).
Beispielhaft dafür sind diese Suren:
„O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die J*den und Christen zu Freunden; sie sind untereinander Freunde, und wer von euch sie zu Freunden nimmt, siehe, der ist von ihnen.“ (Sure 5,56)
Ebenso  in Sure 4,89: „Nehmet nicht die *Kuffar (Lebensunwürdige) zum Freund. Und wenn sie Euch den Rücken kehren, so ergreift sie und schlagt sie tot, wo immer Ihr sie findet.“

5. Im Koran gibt es weder Meinungsfreiheit noch die freie Religionswahl.
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen in Artikel 4, Absatz 1 definiert und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran  genau das Gegenteil:
a) „Und tötet sie, bis es keine Versuchung mehr gibt und die Religion ganz für Allah ist.“(Sure 8,39);
b) „Siehe, der Lohn derer, welche sich Allah und seinem Gesandten widersetzt haben ….ist, dass sie getötet oder gekreuzigt oder an Händen und Füßen wechselseitig verstümmelt oder aus dem Lande vertrieben werden.“ (Sure 5,33) und
c) „Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet“ (4,89).

6. Der Koran fordert die Diskriminierung und stuft Menschen in Klassen ein.
In Sure 3, 110 lesen wir: „Ihr seid das beste Volk, das je unter  Menschen entstand. Ihr gebietet nur das Richtige und verbietet das Unrichtige.“
Dagegen ist die Gleichheit aller Menschen (frz. égalité)  in Deutschland und anderen westlichen Staaten ein verfassungsmäßiges Recht.
Im Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes (GG) steht deutlich:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Koran fordert genau das Gegenteil: „Tötet sie *(Kuffar), Allah wird sie strafen durch eure Hände, und macht sie zuschanden und hilft euch gegen sie.“(Sure 9,14).
Diese Lehre ist ein klarer Verstoß gegen StGB § 130. Sie ist Volksverhetzung und ein Aufruf zur Gewalt gegen alle Andersdenkenden. 

§ 130 in StGB sagt ganz deutlich:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird bestraft.
Die Lehre des Korans ist ein Verstoß gegen Artikel 4 GG,  die  Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, und ein Verstoß gegen Artikel  (1) und (2) GG, die persönlichen Freiheitsrechte.


7. Der Koran fordert Körperstrafen.
Für vergleichsweise geringfügige Verbrechen fordert der Koran grausame und unmenschliche Strafen: „Dem Dieb und der Diebin, schlagt ihnen ihre Hände ab, als Vergeltung für das, was sie erworben haben, und als abschreckende Strafe von Allah.“
(Sure 5,38).
Im Fall von Ehebruch sollen beide mit je hundert Peitschenhieben bestraft werden (Sure 24,2) oder in die Häuser eingeschlossen werden, bis zum Tod (Sure 4,15). Aber nach den Hadithen sollen sie gesteinigt werden *(Hadith 981 / *Sahih Muslim 3211 – *Hadith 978 –  im *Sahih Muslim  3202).
Für den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gelten die Menschenrechte. Körperstrafen sind nach unserer Verfassung verboten. Deshalb können hier keine Brücken gebaut werden zu einer Ideologie, die Körperstrafen fordert. Diese Lehre im Koran ist mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem deutschen Grundgesetz und den Verfassungen in europäischen Ländern nicht vereinbar.

8. Der Koran fordert Sklaverei und Vergewaltigung.
Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) im Artikel 4 sagt, dass niemand  in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden darf – Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten –, betrachtet der Koran die Sklaverei als selbstverständliche Einrichtung.
Die Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven ist laut Koran Teil der göttlichen Ordnung (Sure 16,71): „Und Allah hat die einen von euch im Unterhalt vor den anderen ausgezeichnet. Nun geben aber diejenigen, die auf diese Weise ausgezeichnet sind, ihren Unterhalt nicht an ihre Sklaven weiter, sodass sie im Besitzstand  gleich wären.“

Der islamische Standpunkt in Bezug auf Sklaverei basiert auf den politischen Prinzipien von Unterwerfung der Nicht-Muslime.
Vergewaltigungsaufforderung steht in der Sure 2, 224: „Die Weiber sind euer Acker, geht auf euren Acker, wie und wann ihr wollt“
Das erklärt die unaufhörlichen Vergewaltigungsketten durch Muslime in den Städten der „Ungläubigen“ in Europa, Amerika und in der ganzen Welt. Dies passiert überall dort, wo es Muslime gibt, denn es ist ein Verhalten, das auf der *Sunnah basiert. Vergewaltigung ist *Sunnah. Vergewaltigung ist keine Sünde. Vergewaltigung ist erlaubt und wird von Mohammed und dem Koran unterstützt.
Der Islam ist weltweit das einzige politische System, welches Regeln zur Vergewaltigung und Kriegsführung beinhaltet. Vergewaltigung ist Jihad.

9. Der Koran ist eine frauenfeindliche Ideologie,
die keine Gleichberechtigung von Mann und Frau kennt und ausdrücklich zum Schlagen der Frau auffordert: „Die Männer sind den Frauen überlegen. Diejenigen aber, deren Erhebung ihr fürchtet, warnt sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie.“ (Sure 4,34 und 2,226).

* Der Koran betrachtet die Frau als den Besitz des Mannes, die Frau wird den  irdischen Gegenständen gleichgestellt: „Verlockend ist den Menschen gemacht die Liebe für die Freuden an Frauen und Kindern und aufgespeicherten Talenten von Gold und Silber und Rassepferden und Herden und Ackerland.“ (Sure 3,14).

* Der Islam lehrt, dass Frauen in mindestens drei Hauptbereichen den Männern nicht gleich sind:

a)Hinsichtlich des Wertes: Ein Mann kann hingerichtet werden,
wenn er einen anderen Mann ermordet hat, aber nicht, wenn
er eine Frau ermordete. So steht in (Sure 2,178): „O ihr, die ihr
glaubt, vorgeschrieben ist euch die Wiedervergeltung im Mord:
Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und die
Frau für die Frau.“
b)Hinsichtlich der Erbschaft: Der Anteil der Frau am Erbe beträgt
die Hälfte des Anteils für den Mann. In (Sure 4,11) ist zu finden:
Allah schreibt euch vor, hinsichtlich eurer Kinder: Für das
männliche das Gleiche wie der Anteil zweier weiblicher.“
c)Vor Gericht: Zwei weibliche Zeugen entsprechen einem
männlichen: „…und nehmt von euren Leuten zwei zu Zeugen.
Sind nicht zwei Mannpersonen da, so sei es ein Mann und zwei
Frauen, die euch zu Zeugen passend erscheinen.“ (Sure 2,282)

10. Der Koran fordert, die Weltherrschaft mit Gewalt und Aggression zu erzwingen: „und tötet sie, bis es keine Versuchung (zum Abfall vom Islam)  mehr gibt, und die Religion überall für Allah ist.“ (Sure 8,39 – Sure 2,193).

11. Und hierauf folgt eine Anleitung für Selbstmordattentäter:
(Sure 9, 111): „Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.“
In (Sure 4,66) sagt Allah: „Und wenn wir ihnen vorgeschrieben hätten, dass sie sich selber töten oder aus ihren Heimstätten ausziehen sollten, sie würden es nicht tun außer wenige von ihnen; wenn sie es aber  tun würden, wozu sie ermahnt werden, bestimmt wäre es besser für sie und sie bekämen eine gewaltige Belohnung.“ Das bedeutet, dass echte Muslime potentielle Terroristen sind, weil sie gehorsam ausführen, was Allah und Mohamed gesagt haben.
Die gleiche Bedeutung finden wir auch in den Suren  2:217, 4:91, 8:72-74, 9:20 und 9:44, 9:73, 9:111…..etc.

 

12. Die Pädophilie im Islam  ist ein natürlicher Akt, denn der Prophet selber hat Pädophilie betrieben.
Aisha erzählt in der Hadithe von ihrer Zwangsverheiratung im Alter von sechs Jahren (!!) mit dem 55jährigen Propheten Mohammed. Ihr Vater bat Mohammed darum, mit dem ersten Geschlechtsverkehr zu warten, bis sie zumindest die Pubertät erreicht hätte, allerdings hatte Mohammed die göttliche Offenbarung, dass er bereits zuvor mit dem Kind sexuell verkehren dürfte. So wurde Aisha bereits mit 9 Jahren die Lieblingsfrau (von 14 Ehefrauen!) des islamischen Propheten. (Quelle: *Hadith 806 / Nummer im *Sahih Muslim: 434, 2547, 2636) So sagte Aischa: „Der Gesandte Allahs nahm seine Eheschließung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und unterhielt mit mir eheliche Beziehungen erst, als ich neun Jahre alt war.“ (Quelle: *Hadith von *Sahih Al-Bukhari, Band 5, Buch 58, Nummer 234).
Im Koran Sure 65,4 finden wir Allahs Forderung zur (Scheidung) und Pädophilie: „Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, dass) ihre Frist drei Monate beträgt, (um sicher zu sein, dass keine Schwangerschaft vorhanden ist) und diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. (Das bedeutet, dass Muslime Kinder heiraten dürfen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben). Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie das Kind zur Welt bringen, das sie getragen haben. (Das bedeutet, dass nach dieser Frist, die verbindlich für die islamische Rechtsprechung ist, die Scheidung möglich ist.) Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.“ (Sure 65,4)
Nach deutschem Strafrecht ist das sexueller Missbrauch von Kindern, die noch keine vierzehn Jahre alt sind. In Deutschland ist sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB strafbar. Das bedeutet, dass der Gesandte Allahs nach § 176 StGB bestraft werden müsste. 

13. Koran fordert eine rassistische Ideologie.
Das islamische Fundament ist eine rassistische Ideologie und sehr eng verwandt mit Faschismus  und Nationalsozialismus, allesamt radikale, antisemitische, antidemokratische und totalitäre politische Bewegungen.
Araber sind die von Allah bevorzugte Rasse.
Als Beweis dafür mag gelten, dass  Islam und Koran (wenn überhaupt) eben nur für Araber zu verstehen ist, denn  Allah habe im Koran gesagt: „Wir haben ihn – den Koran – herabgesandt  als arabischen Koran“ (Sure 12:2 – 13:37 – 16:103 – 26:195 ,198,199 – 39:28 – 41:3,44 – 42:7 – 43:3 – 46:12).
Zusätzlich steht in Sure 26:195,199 geschrieben: „Wenn wir (Allah) ihn (den Koran) in irgendeiner Fremdsprache herab gesandt hätten, und er (Mohammed) hätte ihn (den Koran) ihnen (dem Volk) vorgetragen, sie wären nicht Gläubige geworden.“ Zudem habe Allah auch gesagt: Der Koran ist ausschließlich nur für arabisch Sprechende.

Es gibt infolgedessen in vielen Sprachen Koran-„Erklärungen“, aber keine gültigen „Übersetzungen“. Alle angeblichen „Übersetzungen“, auch die in deutscher Sprache, sind nur „Erklärungen“.
Das islamische Dogma sagt sehr deutlich, dass eine „Koran“ -Ausgabe in fremder Sprache  nicht als „Koran“ bezeichnet und verwendet werden darf, sondern nur als Erklärung für den „Koran“!
Weil Koran-Übersetzungen nur Erklärungen sind, stimmen die Anzahl, die Zahlen der Suren und deren Inhalte nicht immer mit dem arabischen Koran überein. Auch von Übersetzung zu Übersetzung ist die Anzahl  der Verse stark verschieden. Damit bleibt allen, die den Koran nicht arabisch lesen können, das wahre Dogma, der echte Islam, verborgen. Dies gilt insbesondere  für türkische, asiatische und erst recht für europäische Muslime.

14. Koran fordert eine antichristliche Lehre.
Im Koran werden die beiden entscheidenden Wahrheiten über die Person JESU CHRISTI brutal bekämpft, nämlich:
die Gottheit JESU CHRISTI und Sein Tod am Kreuz.
Keine der Weltreligionen bekämpft so offen und so direkt die Gottessohnschaft JESU CHRISTI und Sein Erlösungswerk am Kreuz  wie der Islam. Nach biblischer Terminologie ist jede Lehre, die den Vater und den Sohn leugnet, eine antichristliche Lehre:
„Meine lieben Freunde, glaubt nicht jedem Geist, sondern prüfet die Geister, ob sie von Gott sind, denn diese Welt ist voll von falschen Propheten.
Daran sollt ihr den Geist Gottes erkennen. Ein jeglicher Geist, der da bekennt, dass Jesus Christus ist im Fleisch gekommen, der ist von Gott, und ein jeglicher Geist, der Jesus nicht bekennt, der ist nicht von Gott. Und das ist der Geist des Antichristen.“ (1 Joh. 4, 2-3).
„Wer ist ein Lügner, wenn nicht der, der leugnet, dass Jesus der Christus ist? Das ist der Antichrist, der den Vater und den Sohn leugnet. Wer den Sohn leugnet, der hat auch den Vater nicht; wer den Sohn bekennt, der hat auch den Vater.“(1 Joh.2,22). 

Der Islam ist eine totalitäre Ideologie, die nach der Weltherrschaft strebt und mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist. Um das Ziel der islamischen Weltherrschaft zu erreichen, sind Lügen und Täuschung *(Taqiyya) ausdrücklich erlaubt und geboten.
Der Islam bedroht unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Die islamischen Autoritäten fordern ein islamisches Deutschland und die Einführung der islamischen Scharia-Gesetze in Deutschland. Dies widerspricht den tragenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung  wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Mehrheitsprinzip, Gewaltenteilung, Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition.
Die Lehre des Mohammed ist unwiderruflich in Koran und *Hadith festgelegt und ist als angeblich göttlich autorisiert und für alle Muslime verbindlich. Mohammed verbietet die Integration in andere Kulturen, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Religionsfreiheit sowie Christentum und J*dentum.
Mohammed fordert die Anwendung von Gewalt zur Ausbreitung des Islam, Amputationen bei Diebstahl, Steinigung bei Ehebruch und die Todesstrafe bei Apostasie.
Die islamische Ideologie ist eine existentielle Bedrohung für Deutschland und Europa. Im Interesse unserer Völker, unserer Kinder und der kommenden Generationen müssen wir jetzt handeln – bevor es zu spät ist.

Orientalische – Arabische Sprechender – Islamwissenschaftler
Pastor Fouad Adel M.A.
Tel. 0180-3002673
Mail. fouadadel@t-online.de 

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* Taqiyya:     Lügen und Täuschung
* Hadith :     Überlieferung, Erzählungen von Mohammed
* Hijrah:        Auswanderung Mohammeds von Mekka nach Medina und    seine Ankunft in Mekka am 24. September 622. Sie markiert den Beginn des Mondkalenders der islamischen Zeitrechnung, die jedoch erst 17 Jahre später nachträglich eingeführt wurde.
* Kuffar:       Lebensunwürdige
* Sahih Muslim:   ist das berühmteste Werk von Muslim ibn al-Hadschdschadsch und galt unter den Muslimen als eine fehlerfreie Sammlung von Überlieferungen Mohammeds
* Sahih Al-Bukhari:  Der „Sahih“ ist das Hauptwerk al-Bucharis, an dem er über sechzehn Jahre gearbeitet haben soll und das seinen Ruhm inder gesamten islamischen Welt begründet. Angeblich soll er aus 600.000 Hadithen rund 2.800 – ohne Wiederholungen im Werk – nach den strengsten Kriterien der Traditionskritik ausgesucht haben. Bis heute genießt seine Hadithen -Sammlung in der ganzen islamischen Welt höchste Autorität.
* Sunnah:      Summe der zu befolgenden, wegweisenden und nachahmenswerten Taten Mohammeds  sowohl im religiösen als auch im profanen Leben.

 

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