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U P D A T E 10.05.2021
Merkel hat Post bekommen! https://t.me/DiscipleOfDoom/543
NATÜRLICHES UND GEMEINSAMES RECHT FÜR ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND GERECHTIGKEIT
www.Peaceinspace.org
Angela Merkel
Bundeskanzler der Bundesregierung
BESTELLEN, ZU VERLASSEN & ZU VERLASSEN
Notverfügung
Sofortige Einstellung aller „COVID VACCINATIONS“ (GENETISCHE BIOWARFARE) in Ihrer Gerichtsbarkeit als Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Naturrecht, Gewohnheitsrecht, Artikel 6 und 7 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs 1,der Nürnberger Kodex 2, die Genfer Konventionen 3, die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 4, Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten indigener Völker 5, das endgültige Urteil des Natur- und Gewohnheitsgerichts für öffentliche Gesundheit und Justiz inwww.Peaceinspace.org 6 .
CEASE UND DESIST jegliche Versuche, die im Widerspruch zu den oben genannten unumstößlichen Mandaten des Völkerrechts und von www.Peaceinspace.org Endgültiges Urteil des Tribunals zur Verabreichung von Pandemiemaßnahmen gegen Genozidtechnologien wie COVID-Impfungen, COVID-PCR-Tests, COVID-Methoden zur sozialen Kontrolle wie Maskierung, Sperren, Quarantänen und / oder Überwachung, Belästigung, Inhaftierung, Festnahmen, Zwangsvollstreckung mit geimpften Personen, oder andere Mittel, um diese Person daran zu hindern, ihre Arbeit und ihre täglichen Lebensfunktionen auszuüben.
Sie werden hiermit angewiesen, die Verteilung und Verwendung von „COVID VACCINATIONS“ (GENETIC BIOWARFARE) und PCR-Tests in Ihrer Gerichtsbarkeit als Grund für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ihrer Gerichtsbarkeit zu unterlassen und unverzüglich einzustellen.
DURCHSETZUNG DES VERBOTS DER NOTFALLINJUNKTION “COVID VACCINATION” [GENETISCHE BIOWARFARE]
Beklagte, 29. November 2020 Urteil der Peaceinspace.org Tribunal in Bezug auf Genozid-Technologien Pandemie gegen die Anklage: Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Impfung Pandemie-Täter, einschließlich und nicht beschränkt auf
Hier weiter lesen: https://t.me/DiscipleOfDoom/543
April 2021
Wie das Folgende ausgegangen ist wissen wir ja alle!
‼️Endlich – das absolute Highlight des Monats! Während die Verwaltungsgerichte bislang abblocken und wir mit denselben Argumenten dort bislang verloren haben, trifft ein Familiengericht (erneut in Weimar) eine langersehnte und richtige Entscheidung – dieser Beschluss wird Grundlage für alle weiteren Klagen sein, wir bleiben dran und kämpfen weiter ‼️
Eure Beate Bahner
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
1. Der fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens vonAbstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte
2. Die Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens
3. Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen
4. Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht
5. Ergebnis
Der Richter faßt seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch-positive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
Abschliessend merkt der Richter an: “Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:
100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.
Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
[2] https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information
[3] https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf
https://youtu.be/Ym-FJqT_pe0
Egal, was die Gerichtsentscheidung ist und ob sie haelt. Sie hat eine Auswirkung, die nicht wegzukriegen ist:
Ab sofort handelt JEDER Lehrer mit VORSATZ.
Ab jetzt weiss jeder Lehrer, dass sein Tun als Unrecht gewertet werden KANN.
Sie berufen auf “Ich wusste doch nicht, dass…” geht nicht mehr. Aus, vorbei.
Endlich! Es geht vorwärts.
Bin gerade am Heulen.
+++ Altenburg: Rechtsanwalt Hummel +++
In dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 wurde eine Entscheidung im Kinderschutzverfahren getroffen.
Das Gericht hat für die Schulen im Weimarer Land das Tragen von Masken, das Einhalten von Abständen sowie sämtliche Coronatests untersagt. Darüber hinaus wurden die Schulen verpflichtet, uneingeschränkten Präsensunterricht durchzuführen. Diese Entscheidung kann das Familiengericht treffen und sie durchbricht sämtliche anderen Anordnungen. Selbst wenn also die Bundesregierung in der kommenden Woche das Infektionsschutzgesetz wieder ändern und das gesamte Land lockdownen sollte, bleibt diese Entscheidung rechtswirksam und aufrechterhalten. Die Einzelfallentscheidung des Familiengerichts geht jeder Entscheidung von Regierungen und Landesregierungen und auch allen anderen Entscheidungen vor. Dies nennt man Gewaltenteilung. So funktioniert (eigentlich) der Rechtsstaat!
Selbstverständlich gilt diese Entscheidung zunächst nur für das Weimar Land. Aber jeder Familienrichter in jedem Familiengericht in Deutschland kann diese Entscheidung in seinem Zuständigkeitsbereich für seinen Amtsgerichtsbezirk treffen. Wir werden in der kommenden Woche alle Familienrichter darauf ansprechen.
Das Amtsgericht hat im Übrigen dem Freistaat Thüringen 18 Fragen gestellt (nachzulesen auf Seite 16-18 des Beschlusses). Antwort: keine!
Doch vollkommen unabhängig von der formalen juristischen Wirksamkeit für das Weimar Land (im Moment) hat das Gericht erstmalig in Deutschland Beweis erhoben zur angeblichen Pandemie und diverse Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis dieser unabhängigen Sachverständigengutachten kommt das Gericht zu dem Schluss, dass sämtliche Coronamaßnahmen rechtswidrig sind. Weder haben die Masken einen nachvollziehbaren Nutzen noch stellen die durchgeführten Tests Infektionen fest. Die Sachverständigen führen vielmehr aus, dass die Masken mehr schaden als nutzen. Die Kenntnis dieser Entscheidung und dieser Gutachten führt dazu, dass jeder, der sich an der Umsetzung dieser rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen beteiligt, sich strafbar macht. Erfolgt die Tätigkeit als Amtsperson, besteht die Strafbarkeit der Nötigung im Amt und der versuchten gefährlichen Körperverletzung! Dies sollte nunmehr endlich auch wirklich jedem klar sein. Es wird bei der Aufarbeitung nun niemand sagen können, er habe nur Anweisungen oder Befehle befolgt und er habe von all dem nichts gewusst. Es liegt jetzt klar auf der Hand, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen insbesondere das Kindeswohl gefährden. Wer Kinder zwingt, Masken zu tragen oder sie zu Tests anhält oder ihnen den Präsensunterricht verweigert, handelt rechtswidrig und gegebenenfalls strafrechtlich relevant. Dies ist wahrlich keine Drohung, sondern ein Hinweis auf den Ernst der Lage. Mir ist vollkommen bewusst, dass wir alle jeder für sich versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Nur jetzt sind Entscheidungen zu treffen, vor denen man sich nicht mehr drücken kann. In diesem Sinne hoffe ich für uns alle, dass jeder die für sich richtige Entscheidung trifft.
Jens-Uwe Hummel
Rechtsanwalt
Und in den Nachrichten kein Wort über diese wichtige Entscheidung.
Was ich aber bei diesen Zwangsmassnahmen in den Schulen für besomders schlimm halte ist, dass die Kinder in dem Glauben aufwachsen wie schrecklich diese “Seuche” ist und dass jeder der keine Maske trägt eine Virenschleuder ist und man Papa, Mama, die Grossmutter und die besten Freunde anstecken kann und das einzige dagegen sei sich impfen zu lassen, das wird sich tief in die Kinderseelen einbrennen. Zumindest bekommen sie das von Lehrern, die nicht selbständig denken können eingehämmert.
Niemals hätte ich mir vorstellen können, dass erwachsene Menschen
zu solchen Dummies mutieren könnten.
Aber dieses Urteil ist ein Hoffnungsträger für bisher weniger Mutige, hoffen wir dass es Schule macht.
Übrigens ist Berti eine Frau, schon ziemlich alt. Nicht leider sondern Gott sei Dank denn um so weiter reicht die Erinnerung zurück
liebe Grüsse an die Herzmenschen da draussen im Land
Ich darf noch ergänzen:
1. Jeder Beamte (besser gesagt Angestellte im Öffentlichen Dienst) ist selbst haftend für sein Tun im Amt/Behörde. Die Staatshaftung wurde anfangs der 80er Jahre aufgehoben. Der Beamte haftet also mit seinem Privatvermögen für sein Tun.
2. Das Beamtenrecht schreibt vor, dass ein Beamter, sollte er illegales Handeln im Rahmen seiner Tätigkeit bei sich oder bei anderen (z.B. Chefs) bemerkt, dieses zur Anzeige bringen muss.
Hallo liebe Mitmenschen,
ich möchte auch als Mama zu diesen Zwangsmaßnahmen in der Schule einen Beispiel erzählen. Unser Sohn ist Schüler (17) auf einem Gymnasium in Bayern.
Ich lese hier die Nachrichten jeden Tag und hauptsächlich im Telegram , fuf media etc… Seit einem Jahr verfolgen wir die alternativen Medien, also wir sind ziemlich Up to Date.
Jetzt stehen wir vor dem Problem unseren Sohn vor diesem Zwangstesten zu beschützen. Die Jugend ist zur Zeit so beeinflusst von Schulsystem, wir können als Elterteile jede Menge Gegenargumente aufbringen, hilft nichts. Die Kinder möchten am liebsten darüber nichts hören, nichts wissen. Ist es normal?
Liebe Aga, da gab es wohl einen mächtigen Egregor, der die Schüler da rein gezogen hat. Ich hoffe sehr, dass sich da jetzt was ändern wird, denn er ist gelöscht.
Viel Kraft!
Danke liebe Maggie, ich denke auch, dass es sich hier um so einen Egregor
handelt. Es ist gut zu wissen, dass die Kinder außer Gefahr sind.! Danke
Also ihr Lieben, ich fühle mich nicht kompetent dieses Update zu prüfen. Ich hoffe es bestätigt sich und wird baldige Auswirkungen haben.
Liebe Maggie, ich war kurz auf ein paar Seiten dieser pdf. Zwei Sachen stechen ins Auge: Trump, Putin und Xi Ping sind ebenfalls angeklagt und das Panik-Narrativ mit der tödlichen Gefahr für Ungeimpfte.
Auf mich wirkt das alles nicht authentisch, auch wenn dahinter gute Arbeit und gute Absichten zu vermuten sind.
Das Prüfen des Dokuments hat mich viel Energie gekostet, es ist anstrengend gewesen, hab es also nicht bis zum Schluss geschafft.
Ich weiss nicht, was sich die Klägerin dabei gedacht hat, vor dem Familiengericht zu klagen. Nachdem eine Verwaltungsbehörde die Maskenpflicht verfügt hat, hätte ich eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Weil der Richter viel Ärger bekommen hat, bezweifle ich, dass andere Richter sich motiviert fühlen, dieses Urteil als Vorbild zu nehmen. An was auch immer die Menschen erkrankt sind, die auf den Intensivstationen und mit Beatmungsgeräten liegen, sie verdienen es, dass sie unsere Zuwendung erhalten und nicht nur als politische Opfer dargestellt werden.
https://youtu.be/WMweEpGlu_U hoffe der Link klappt . Wenn das hier nicht hin passt Sorry . Es geht um diese Band schaut worüber sie singen und achtet auf Popcorn und Pfannkuchen ( kaiserschmarn) 4 der Jungs stammen aus kaiserfamilien in Korea . 60 Million Aufrufe in 11 Stunden . Wie sagte veikko die Musik wird uns helfen.
Projekt – Rote Karte für Corona – Wir brauchen Eure Unterstützung ❗️
Projekt: Rote Karte für Corona
(https://rotekartefuercorona.de/)”Mit dieser Seite haben wir ein gemeinsames Instrument geschaffen, um die Ahnungslosigkeit der Behörden öffentlich zur Schau zu stellen.”
✅ Übersicht aller widersprüchlichen Antworten der Gesundheitsbehörden
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✅ Dokumente mit Frage und Antwort gemeinsam hochladen
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Die wichtigsten Informationen zur Vorbereitung auf das Schreiben an die Institutionen
Machtwerk – Einstieg in die Widerlegung der Virusbehauptung
(https://telegra.ph/Alle-Publikationen-auf-einem-Blick—Warum-diese-Arbeiten-kein-pathogenes-Virus-nachweisen-02-08) DREI ROTE KARTEN
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